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OLG Hamm, 28.10.1988 - 5 UF 46/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 654
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
Ob dem noch gefolgt werden kann oder ob die Gegenmeinung den Vorzug verdient, nach der die Eltern an einen früheren übereinstimmenden Vorschlag grundsätzlich nicht gebunden sind, sondern jeder Elternteil bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz den Vorschlag einseitig rechtswirksam widerrufen kann (vgl. zuletzt OLG Hamm FamRZ 1989, 654 sowie Jaeger a.a.O. Rdn. 58 m.w.N.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden. - OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 5 UF 292/09 Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 28.10.1988 (FamRZ 1989, 654; Übersicht zum Meinungsstand auf Seite 656) darauf hingewiesen, dass der übereinstimmende Elternvorschlag einerseits zu einer Befriedigung im Verhältnis der Eltern zueinander führen soll und zum anderen für das Gericht die Vermutung aufstellt, dass die Eltern in der Regel das Wohl des Kindes am besten beurteilen können und auch beachten werden.